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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1986 - 1 A 33/85   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1986 - 1 A 33/85 (https://dejure.org/1986,5781)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.04.1986 - 1 A 33/85 (https://dejure.org/1986,5781)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. April 1986 - 1 A 33/85 (https://dejure.org/1986,5781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1986, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Dies folgt ohne Weiteres daraus, dass eine Konkretisierung dieser Ziele nicht gerade durch einen Sanierungsbebauungsplan zu erfolgen hat (vgl. § 140 Nr. 4 BauGB: "soweit ... erforderlich" ; anders noch § 10 StBauFG in der bis zum 31.12.1984 gültigen Fassung; hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 09.04.1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217, Urt. v. 15.01.1892, a.a.O.; Fieseler, a.a.O., Rn. 315).

    Insofern erweist sich das städtebauliche Konzept der Beklagten, lediglich die grundlegenden Sanierungsziele (insbesondere die "unerwünschten Nutzungen") als rechtliche Rahmenbedingungen ("rechtliches Korsett") in einem Bebauungsplan zu konkretisieren, aufgrund seiner Flexibilität als vorteilhaft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 09.04.1986, a.a.O.; Fislake, a.a.O., § 145 Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 5.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, SächsVBl. 2000, 57; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.4.1986 - 1 OVG A 33/85 -, ZfBR 1986, 246).

    Der Wegfall des Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde aber nicht von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Sanierungskonzeptes, wobei sich die Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen auch aus einem städtebaulichen Rahmenplan ergeben können (vgl. § 140 Nr. 4 BauGB; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.4.1986, a.a.O.; Neuhausen in Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand Februar 2001, vor § 136-164 RdNr. 49 f.).

  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Zwar ist es zu der geplanten Konkretisierung der Sanierungsziele durch einen Bebauungsplan offenbar noch nicht gekommen, doch setzt die Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung dies auch nicht zwingend voraus, sofern die Sanierungsziele bereits in anderer Weise hinreichend konkretisiert worden sind (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 9.4.1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, § 145 Rdn. 11).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Allerdings ist die noch ausstehende Konkretisierung der für das Grundstück des Klägers verfolgten Sanierungsziele in einem Bebauungsplan nicht schon deshalb unschädlich, weil nach der ersatzlosen Streichung des früheren § 10 StBauFG die Festschreibung der Sanierungsziele in einem Sanierungsbebauungsplan nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.4.1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217; zum Verhältnis des Sanierungskonzepts zum Sanierungsbebauungsplan vgl. auch Bielenberg/Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, § 145 Rdn. 35 ff.).
  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 4145/96

    Abrissgenehmigung im Sanierungsgebiet - Gültigkeit der Sanierungssatzung

    Es hat dagegen nicht ausgeschlossen, dass sich das Sanierungskonzept schon vor der Aufstellung eines Bebauungsplans verlässlich verfestigt haben kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 -, NJW 1979, 2577, vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.84 -, BRS 42 Nr. 234 und vom 7. September 1984 - BVerwG 4 20.81 -, DVBl. 1985, 116; wie hier auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 9. April 1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217).
  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept

    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 5.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (SächsOVG, U.v. 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, SächsVBl. 2000, 57; OVG Lüneburg, U.v. 9.4.1986 - 1 OVG A 33/85 -, ZfBR 1986, 246).
  • VG Dessau, 03.08.2005 - 1 A 2157/03
    Die maßgebenden Ziele und Zwecke der Sanierung bestimmen sich nach dem Stand des Sanierungsverfahrens, wie er sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung darstellt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09. April 1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217).
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